wölfchen hat am 21.03.2006, 20:22:
Und das Auto steht überall unverschlossen rum, was da die Versicherung zu gesagt hätte ...???
Die Versicherung würde dir sagen, Pech gehabt.
Weil, du als Fahrzeughalter dazu verpflichtet bist dein Auto abzusichern, sonst verfällt dein Versicherungsschutz.
Is ja quasi eigenverschulden.
Das hatten wir gerade wegen dem Thema Halten/Parken.
Wir wissen alle, das Halten im Parkeverbot nur zum Be- & Entladen und max. 3 Minuten erlaubt ist.
Der Gesetztgeber sagt, das wenn du innerhalb der 3 Minuten dein Fahrzeug verschießt, weil du nur mal eben den Einkauf zur Tür bringst oder so, du somit parkst und nicht mehr hällst. Verschließt du das Fahrzeug innerhalb der 3 Minuten nicht und entfernst dich als Fahrer vom Fahrzeug, dann hällst du, aber wenn dann jemand, dein Auto klaut, oder dein Radio oder so, bist du nicht versichert, weil du dich vom Fahrzeug entfernt hast ohne das Fahrzeug zu sichern.
So genug von Gesetzten